Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Thüringen.

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geeigneter Personen zu beratender Mitwirkung ergänzen und
regelt seine Geschäfte und sonstigen Einrichtungen selbständig.
Die Tätigkeit jedes VBertrauensmannes erstreckt
sich auf bestimmte Lazarette oder Bezirke dergestalt, daß in einem
Lazarett oder Bezirk immer nur derselbe Vertrauensmann seine
Tätigkeit entfaltet und ein Wechsel in der Person möglichst ver—
den wird, um nicht die Einheitlichkeit der Beratung zu ge—
ährden.
In der Regel wird der Chefarzt des Lazaretts dem Vertrauens—
mann die Verletzten oder Kranken, die voraussichtlich in dem Ge—
brauch wichtiger Glieder oder Organe beschränkt in absehbarer Zeit
entlassen werden, bezeichnen. Der Vertrauensmann muß zunächst
das Vertrauen des Verletzten oder Kranken zu gewinnen und in
ihm, wenn's daran fehlt, neuen Mut und Zutrauen zu sich selbst
zu wecken suchen, seine Familien- und seitherigen wirtschaftlichen
Verhältnisse kennen lernen und hören, wie sich der Verletzte oder
Kranke die Gestaltung seines Lebens nach der Entlassung aus dem
Lazarett denkt. Der Vertrauensmann hat sich — wenn nötig durch
Einbenehmen mit Sachverständigen — über die Anforderungen des
seitherigen Berufs zu unterrichten, um ein eigenes Urteil zu ge—
winnen, in welchem Umfange der Beruf auch später ausgeübt
werden kann. Dann wird er den Beschädigten belehren, ihm auch
die Hilfe und Vermittlung der Fürsorge in Aussicht stellen.
Wenn irgend möglich, soll der Beschaͤdigte seinem bisherigen
Berufe, wenn auch vielleicht einem anderen Zweige desselben,
erhalten und der Uebergang zu einem anderen Verufe nur dann
empfohlen werden, wenn jede Aussicht, in dem seitherigen Berufe
etwas Nützliches zu leisten, geschwunden ist.
Ist ein Berufswechsel geboten, so wird der Vertrauens—
mann der Neigung zu solchen Berufen, die eine geringere körper—
liche Anstrengung erfordern Gote, Pförtner usw.), bei jüngeren
Personen entgegentreten und von Berufen abraten, die bereits
überfüllt sind. Bei Kriegsbeschädigten, die vom Lande stammen,
wird in erster Linie die Rückkehr auf das Land und die Betätigung
in der Landwirtschaft oder im Gartenbau zu erwägen sein. Zu be—
achten ist, daß die Ausbildung als Schreiber oder Beamter nur dann
einige Aussicht auf Erfolg bietet, wenn es sich um Personen handelt,
deren Intelligenz und Energie das Mittelmaß nicht unerheblich
übersteigt.
Das Vorstehende findet sinngemäße Anwendung, wenn Kriegs—
beschädigte, die bereits aus dem Lazarett entlassen sind, die Hilfe
des Vertrauensmannes in Anspruch nehmen oder ihm von der Ge—
schäftsstelle zugewiesen werden.
Gelangt der Vertrauensmann zu der Ueberzeugung, daß eine
chirurgische oder orthopädische Nachbehandlung, medico—
mechanische Uebung oder Berufsarbeit zur Gewöhnung des Be—
schädigten an den veränderten Zustand notwendig ist, bevor eine
nutzbringende Tätigkeit ausgeübt werden kann, so hat er zunächst
mit dem leitenden Arzt des Lazaretts oder, wenn die Entlassung