Baden.
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mit dem Verband badischer Arbeitsnachweise ein Abkommen ge—
kroffen. Auf Grund dieses Abkommens besteht nunmehr in jeder
badischen Amtsstadt ein „Arbeitsnachweis für Kriegsinvalide“,
der die Vermittlung im Amtsbezirk besorgt (Bezirksarbeilsnachweis),
und in Karlsruhe eine Zentralvermittlungsstelle für das Groß—
herzogtum, die die Bezeichnung „Badischer Landesarbeitsnachweis
für Kriegsinvalide“ führt. Die Bezirks- und Ortsausschüsse sollen
den Arbeitsnachweisen für Kriegsinvalide ihre tatkräftige Unter—
stützung zuwenden und fortdauernd mit ihnen in engster Fühlung
stehen. Eine Vereinigung der beiderseitigen Geschäftsstellen wird
das Zusammenarbeiten erheblich erleichtern und vereinfachen.
Die Schaffensfreudigkeit, der Arbeitsmut und das Fortkommen
eines Invaliden können sehr erheblich beeinträchtigt werden, wenn
er einer Stelle zugeführt wird, die er alsbald wegen Unzulänglich—
keit seiner Kräfte wieder aufgeben muß. Die Arbeitsnachweife
werden daher besonders darauf bedacht sein, den Invaliden nur
solche Stellen zu vermitteln, die ihren besonderen Verhältnissen
entsprechen; sie werden deshalb, wenn möglich, versuchen, mit dem
stellensuchenden Invaliden und dem Arbeitgeber persönliche Füh—
lung zu gewinnen. Die zu vermittelnde Stelle muß
angemessen bezahlt sein; die Invaliden dürfen
sich weder zum Lohndrücker hergeben noch dazu
benutztwerden.
Ist der Invalide nicht in der Lage, sich die Arbeitsgeräte,
die er zur Ausübung seines Berufs bedarf, selbst zu beschaffen, so
wird die Fürsorge helfend eingreifen; unter Umständen wird sie
ihm auch das Reisegeld zur Verfügung stellen müssen, das er
zum Antritt einer Stelle bedarf. Auch sonst kann es nötig werden,
einzelne Invaliden oder ihre Familien mit Geld, Lebensmitteln,
Gebrauchsgegenständen und dergl. zu unterstütßzen, vor allem
wihrend der Zeit, in welcher sich der Invalide für einen Beruf aus—
bildet.
I in jeder Amtsstadt sollte von dem Bezirks- oder
Ortsausschuß eine Beratungsstelle errichtet werden, bei der
die Invaliden sich Rat und Auskunft holen können. In einzelnen
Orten des Bezirks sollen Fürsorger bestellt werden, die die heim—
kehrenden Kriegsinvaliden aufsuchen und, wenn sie ohne Arbeit
oder sonst der Hilfe bedürftig sind, beraten und das etwa erforder—
liche Eingreifen des Ausschusses vermitteln. Die Aufgaben dieser
Fürsorger und diejenigen der Vertrauenspersonen der Arbeits—
nachweise in einer Hand zu vereinigen, wird meist zweckmäßig sein.
Die große Aufgabe, die sich die Kriegsinvalidenfürsorge gesetzt
hat, wird nur dann erreicht werden können, wenn die weitesten
Kreise des Volkes ihre sittliche, wirtschaftliche und vater—
ländische Bedeutung kennen und würdigen lernen und zur werk—
tätigen Mitarbeit gewonnen werden.
Wie der Staat müssen auch Kirche, Gemeinden und andere
öffentliche Körperschaften planmäßig einen Teil ihrer Stellen den
Invaliden vorbehalten, und auch die übrigen Arbeitgeber sollen es