Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

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Anhang.

den Fachlehrern stets auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer der be—
teiligten Berufe sowie Aerzte beigezogen werden müssen, die in der
Behandlung Verstümmelter Erfahrung besitzen.
Schwerverstümmelte, die zunächst eine besondere Pflege und
Wartung brauchen, werden unter Umständen ihre Ausbildung in
einer Werkstätte der 54 deutschen Krüppelheime erhalten können,
in denen 5 verschiedene männliche Berufe gelehrt werden. Der
Landesausschuß ist bereit, die Aufnahme zu vermitteln. Ein Be—
dürfnis, für ständiger Pflege bedürftige Verstümmelte Lehrwerk—
stätten und Heime zu errichten, besteht — wenigstens vorerst — für
Baden nicht.
Dagegen müssen die Bezirks- und Ortsausschüsse Gelegenheiten
schaffen, wo die Invaliden unentgeltlich oder gegen geringen Ersatz
Wohnung und Verpflegung während der Zeit erhalten
können, in welcher sie die Berufsschule besuchen oder in eine Lehr⸗
stelle untergebracht sind, mit der Kost und Wohnung nicht ver—
bunden ist.
Manche Familie wird sich bereit finden lassen, gegen Entgelt
oder unentgeltlich Invalide während dieser Ausbildungszeit bei sich
aufzunehmen; wenn für den Invaliden auf diese Art gut gesorgt
werden kann, verdient sie regelmäßig den Vorzug. Wo aber die
Berufsschule von einer beträchtlichen Anzahl von Invaliden besucht
wird, wird es nötig und empfehlenswert sein, mit der Schule
auch Heime zu verbinden, in welchen die Invaliden wohnen und
verpflegt werden. In dem Heim soll aber der Invalide in der Regel
nur während der Ausbildungszeit bleiben; wenn er die Lehre ab—
geschlossen hat, soll er auf eigenen Füßen stehen und nicht in Inva—
lidenheimen sein Leben weiter fristen.
Im gemeinsamen Unterricht finden viele Invalide Ansporn und
Arbeitsfreude. Das Beispiel der Schicksalsgefährten, die die ersten
Schwierigkeiten überwunden haben, schafft Zuversicht, der eigene
Fortschritt Arbeitsmut und mit diesem Mut wachsen Kraft, Lebens—
freude und Hoffnung auf die Zukunft. Ein vorübergehendes Zu—
sammenbringen von Invaliden an Stätten, wo sie im gemeinsamen
Erlernen und Fortschreiten sich gegenseitig stützen und aufrichten
können, läßt Erfreuliches erhoffen. Ganz anders ein dauerndes Zu—
sammenbringen zu gemeinsamer Arbeit. Wenn an Stelle des An—
reizes, den das gemeinsame Erlernen und Fortschreiten bringt, die
Einförmigkeit der tagtäglichen Berufsarbeit tritt, wird ein einziger
Mißmutiger und Hoffnungsloser nur zu leicht die Schicksalsgefährten
niederdrücken, die neben ihm arbeiten müssen. Solange daher noch
ein anderer Weg offensteht, sollten Invalide n icht in Heimen
oder Siedelungen zu gemeinsamer Arbeit untergebracht
werden. Sie sollen keine besondere Gesellschaftsklasse bilden, die
abgesondert von dem übrigen Teile des Volkes ihr Dasein führt,
sondern im allgemeinen Volks- und Wirtschaftsleben aufgehen,
darin mitarbeiten und mitgenießen.
Um die Arbeits- und Lehrstellenvermittlung für Kriegsinvalide
zu erleichtern und planmäßig zu gestalten, hat der Landesausschuß