Baden.
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ganze — wird auf die Zeit nach der Lazarettentlassung fallen. Es
ist daher eine weitere Aufgabe der Ausschüsse, dafür zu sorgen, daß
der Invalide auch nach der Entlassung Ausbildungsgelegenheit
findet. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, daß geeignete
Handwerksmeister, Kaufleute, Landwirte, indüstrielle Werke, Be—
hörden usw. ermittelt werden, die gegebenenfalls gegen Entgelt den
Invaliden zur Lehre anzunehmen bereit sind. Diese Art
der Unterbringung wird vor allem bei älteren Leuten in Betracht
kommen, die sich von ihrer Familie nicht trennen wollen. Besonders
wertvoll wird es sein, Lehrmeister zu gewinnen, die, selbst mit kör—
perlichen Gebrechen behaftet, durch Fleiß und Ausdauer sich eine
geachtete und gesicherte Stellung errungen haben; sie werden
häufig ihren Schicksalsgefährten die besten Ratschläge geben und
sie durch ihr Beispiel anspornen und ermuntern können.
Daneben wird es aber nötig werden, in verschiedenen Orten des
Landes Berufsschulen einzurichten, in denen die Invaliden
in bestimmten Berufsarten einen planmäßigen theoretischen Unter—
richt und die Möglichkeit erhalten, in Lehr- und Werkstuben unter
Anleitung von Lehrern ihre Glieder fortschreitend an die einzelnen
Arbeitsvorgänge anzugewöhnen und sich die Fertigkeit anzueignen,
die sie zur Berufsausuübung bedürfen. Der lheoretische Unterricht
wird regelmäßig im Anschluß an die bestehenden Fachschulen
Handels⸗, Gewerbe-, Landwirtschaftsschulen, kaufmännische Fort—
bildungsschulen und dergl.) oder in besonderen Kursen erteilt
werden können, die Lehrer dieser Sculen oder geeignete Meister
abhalten. In einzelnen dieser Fachschulen sind die zur praktischen
Ausbildung erforderlichen Einrichtungen bereits vorhanden oder
ohne zu große Schwierigkeiten zu beschaffen; mancherorts werden
dem Zwecke auch die staatlichen Lehrlingswerkstätten nutzbar ge—
macht werden können. Für verschiedene Berufe und an verschie—
denen Orten dagegen müssen Lehr- und Werkstuben neugeschaffen
werden. Hier bietet sich für größere Betriebe ein neues dankbares
Feld sozialer Betätigung; wenn die Lehrstuben, die sie errichten,
die Invaliden allmählich in Arbeitsstellen des Betriebs überleiten
können, so wird dies besonders dankbar empfunden werden; es ist
dies aber nicht unbedingt erforderlich, da viele Invaliden später
ihre eigenen Wege gehen wollen und auch sie eine Ausbildungs—
möglichkeit finden sollen. Die Generaldirektion der badischen
Staatseisenbahnen hat sich schon bereit erklärt, in einzelnen ihrer
Werkstätten derartige Lehrstüben einzurichten. Mögen viele Be—
triebe nachfolgen!
Die Berufsschulen und Berufsvorschulen für Invaliden, wie
auch die Lehrstellen, sollen nicht nur zur Ausbildung der Invaliden
dienen, die einen neuen Beruf erlernen müssen, sondern auch denen
zugänglich sein, die in ihrem Beruf verbleiben, aber zunächst ihre
Glieder wieder planmäßig an die Arbeitsvorgänge gewöhnen oder
zur Verbesserung ihrer Erwerbsmöglichkeiten die Kenntnisse er—
weitern und vertiefen wollen. Bei der Vielgestaltigkeit der zu
lösenden Einzelfragen werden zur Ausgestaltung der Schulen neben