Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Baden.

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löhner, Ausläufer und dergl., zuzuwenden. Die Aussichten, auf
diesem Wege in eine einigermaßen gesicherte Stellung zu gelangen,
sind nicht günstig. Häufiger Stellenwechsel und öftere, mehr oder
weniger lang dauernde Arbeitslosigkeit sind nur zu oft das Los
dieser ungelernten Arbeiter. Wer einen körperlichen Mangel hat,
für den ist eine gediegene Ausbildung doppelt nötig.
Für manche Invaliden liegt der Gedanke nahe, eine,Wirtschäft
 zu übernehmen; da wird es häufig zweckmäßig sein, den
Invaliden darüber zu belehren, wie ungünstig die Lage vieler Wirt—
schaftspächter und wie unrichtig die Auffassung ist, daß es keiner
Fachausbildung bedürfe, um eine Wirtschaft gut und mit Nutzen
führen zu können.
Zur Beratung der Invaliden in dieser schwierigen, für sie so
wichtigen Berufsfrage sollen die Ausschüsse, Vertrauenspersonen
sog Berufsberater bestellen. Zu solchen sollen nur Männer
ausgewählt werden, die mit guten Kenntnissen des Erwerbslebens
warme und menschliche Anteilnahme an dem Geschicke des. In—
validen verbinden, mit dem Invaliden kameradschaftlich und ver—
ständig die Fragen zu erörtern verstehen und sein Zutrauen zu ge—
winnen vermögen. Der Betrieb der Lazarette und militärische
Interessen verbieten es, daß in den einzelnen Lazaretten eine
Irößere Anzahl von Berufsberatern gleichzeitig tätig ist; auch
müffen die Berufsberater in ständiger Fühlung mit den Aerzten,
den Lazarettverwaltungen, den Verwundeten und den Arbeits⸗
nachweifen stehen; dieser Verkehr wird sich aber für alle Teile um
so leichter abspielen, je weniger Personen ihn vermitteln. Die Zahl
der rrufsberater sollte daher auf das notwendigste beschränkt
werden.
Eine Verwendungsmöglichkeit, die für die besonderen Ver—
hältnisse des Invaliden paßt, wird sehr oft nur der ermitteln
koönnen, der die Sonderzweige eines Berufes us eigener Er—
fahrüng kennt; sie wird vielfach nur in Betrieben möglich sein,
die eine weitgehende Arbeitsteilung durchgeführt haben. Der Be—
rufsberater, der den in Betracht kommenden Beruf nicht selbst aus—
übl, wird daher regelmäßig mit Angehörigen dieses Berufes ins
Benehmen treten müssen. In vielen Fällen wird es für den In—
daliden ein Bedürfnis und eine Beruhigung sein, vor der Entscheidung
 fich mit Personen auszusprechen, die sich bereits in den
Arbeiten betätigt haben, denen er sich zuwenden will; der Berufs⸗
berater wird nach Möglichkeit eine derartige Besprechung zu ver⸗
mitteln suchen; dabei wird es von besonderem Vorteil sein, wenn
der Invalide alsbald in persönliche, womöglich kameradschaftliche
Beziehungen zu einem ruhigen und tatkräftigen Manne gebracht
wird, neben dem er später arbeiten kann.
Kann der Invalide trotz seiner körperlichen Gebrechen nach Ab—
schluß der Heilbehandlung seinen früheren Beruf wieder aus—
iben, so wird der Berufsberater suchen, eine geeignete Arbeitsstelle
zu ermitleln, in der der Invalide auch die Schonung und
Kücksichtnahme findet, die sein Zustand zunächst erfordert.