Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

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Anhang.

schäftsstelle des Landesausschusses gesammelt
und eine Uebersicht über dieselben allwöchentlich nicht nur den La—
zaretten, den Ersatztruppenteilen und den Bezirkskommandos,
sondern auch den Bezirksausschüssen und Beratungsstellen zugestellt
werden. Die Bezirksausschüsse und Beratungsstellen haben Stellen—
angebote, die ihnen unmittelbar gemacht werden, und für die sie
keine Verwendung haben, an die Geschäftsstelle des Landesaus—-schusses
 weiterzugeben.
Trotz aller Fortschritte der ärztlichen und der technischen Kunst
und trotz sorgsamster Pflege wird es nicht gelingen, alle Invaliden
wieder in das erwerbstätige Leben zurückzuführen; es wird eine,
wie wir hoffen und wünschen, verhältnismäßig kleine Zahl solcher
übrig bleiben, die auernd erwerbsunfähig sind. Ihnen
hat sich die teilnehmende Fürsorge besonders zuzuwenden, um ihnen
hre schwere Lage tunlichst zu erleichter und Sonnenstrahlen
 der Liebe und der Freude in ihr trübes Da—
sein fallen zu lassen, mögen sie nun in der eigenen oder in sorg—
fältig ausgewählter fremder Familie, in einem Invalidenheim oder
einer Pflegeanstalt Unterkunft finden. Seitens der Bezirks- und
Ortsausschüsse ist darauf hinzuwirken, daß den im Bezirk ansässigen
Invaliden dieser Art nicht nur die entsprechende körperliche Pflege
zuteil, sondern auch seelisch und gemütlich Anregung und Halt ge—⸗
boten wird, damit sie von der Höhe, auf die die Kriegsbegeisterung
und der Soldatenmut sie emporgehoben haben, nicht wieder herab—
gleiten in Verfinsterung und Verbitterung und auf Wege geraten,
die eines Kriegsteilnehmers unwürdig sind. Dazu wird es nicht
wenig beitragen, wenn es gelingt, ihnen eine, wenn auch noch so
bescheidene Möglichkeit zu verschaffen, sich, und wäre es auch nur
zum Zeitvertreib, zu betätigen. Hier harren der Ortsausschüsse
und der Vertrauenspersonen besonders große und verantwortungs—
volle, aber auch dankbare Aufgaben.
Den Bezirksausschüssen wird empfohlen, über sämtliche
Kriegsinvaliden, die sich dauernd im Bezirk aufhalten,
ein Verzeichnis anzulegen und fortzuführen und an der
Hand desselben über die Verhältnisse der einzelnen durch Nach—
frage bei den Ortsausschüssen und Vertrauenspersonen sich fort—
gesetzt auf dem laufenden zu erhalten und nötigenfalls weitere
Maßnahmen der Fürsorge entweder selbst zu ergreifen oder beim
Landesausschuß zu beantragen.

Richtlinien für die Kriegsinvalidenfürsorge in Baden.
Aufgestellt vom Badischen Landesausschuß für Kriegsinvalidenfürsorge
in Karlsruhe, April 1915. Soweit der Inhalt sich mit dem preußischen
Erlaß dem Sinne nach deckt, ist in nachstehendem Auszug auf den Ab—
druck verzichtet worden.

Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden sieht ihre größte und
schönste Aufgabe darin, die Kriegsteilnehmer, die infolge einer
Verstümmelung oder sonstigen erheblichen Gesundheitsbeschädigung
mit verminderter Arbeitsfähigkeit in das bürgerliche Leben zurück—