Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Württemberg.

53

nichtetwanufeinzelneKlassenoder Dienstgrade
beschränken, sondern soll überall, wo von ihr Rat und Hilfe
gewünscht wird, gerne Beistand leisten.
Zunächst werden alle in württembergischen Lazaretten unter—
gebrachten Invaliden, sofern sie es bedürfen und wünschen, in Für—
sorge genommen, mögen sie einem Bundesstaat angehören, welchem
sie wollen; diejenigen, die in ihre außerwürttembergische Heimat
zurückkehren, werden durch Vermittlung des Landesaussfchusses in
die Fürsorge der zuständigen Stelle des künftigen Wohnsitzes über—
geben. Endgültig verbleiben in der Fürsorge des Württem—
bergischen Landesausschusses diejenigen Kriegsinvaliden, welche
ihren WohnsitzinnerhalbWürttembergsnehmen,
auch wenn sie vorher in nichtwürttembergischen Lazaretten ver—
pflegt worden sind. Im allgemeinen soll für die Frage der Zu—
ständigkeit der dauernde Wohnsitz entscheidend sein.
Die Fürsorge soll als Liebes- und Dankesdienst angeboten, aber
niegaufgenötigtwerden, sie ist mit feinem Takt und zarter
Rücksichtnahme auf die Eigenart des einzelnen auszuüben. Alles
Aufdringliche, Stürmische, wie alles, was als Bevormundung emp—
funden werden könnte, ist streng zu vermeiden. Dies ist bei der
Auswahl der Mitarbeiter, besonders bei der Bestellung
von Beratern und Vertrauenspersonen wohl zu beachten. Guter
Wille und großer Eifer allein tun's nicht. GHGier folgen die Für—
sorgemaßnahmen im einzelnen: Anknüpfung persönlicher Bezie—
hungen, Beratung, Unterrichts- und Uebungsgelegenheiten, Ar—
beitsnachweis). Es wird dabei auf weitgehendes Entgegenkommen
seitens der Arbeitgeber gerechnet, die durch Aufnahme
eines Invaliden diesem und der Allgemeinheit denselben Dienst
erweisen, den der Invalide ihnen und dem Vaterlande geleistet hat,
und die es daher den Invaliden nicht etwa als besondere Wohltat
und Gnade empfinden lassen sollen, daß sie ihn aufgenommen haben.
Ganz verwerflich aber wäre es, wenn etwa die
Invaliden nur als billige Arbeitskräfte be—
gehrrt und in Arbeit genommen würden; auch dem Invaliden
soll mindestens das zuteil werden, was er mit seiner Arbeitsleistung
verdient.
Bei der Ermittlung von Arbeitsstellen für die
Kriegsinvaliden ist neben der Umfrage bei den in Betracht
kommenden staatlichen, gemeindlichen und privaten Betrieben, in
erster Linie bei denen, in deren Dienst der Invalide schon vorher
stand, die Mitwirkung der Städtischen Arbeitsämter sowie der Ar—
beitsnachweise von Arbeitgeber- und Arbeiterverbänden von be—
sonderer Wichtigkeit; dieselbe ist auch schon in entgegenkommender
Weise zugesichert. Sehr wertvoll und in vielen Fällen nicht zu ent—
behren ist aber auch die Mitwirkung der Vertrauensmänner durch
persönliche Fürsprache bei dem Arbeitgeber auf Grund ihrer Kennt—
nis des Invaliden und seiner Verhältnisse.
Zur Erleichterung und Beschleunigung der Stellenvermittlung
für Invaliden sollen die Stellenangebote bei der Ge—