Bayern. Sachsen.
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räte, je einem Vertreter des Kriegsministeriums, des Finanzmini—
steriums, des Landesgesundheitsamtes, des Landesausschusses der
Vereine vom Roten Kreuz, des Sächsischen Militärvereinsbundes,
des Landesausschusses für Krüppelfürsorge, des Landesausschusses
für Kriegshilfe, drei Vertretern der Landesversicherungsanstalt,
den beiden Präsidenten der letzten Ständeversammlung und
bis zu 50 vom Landesrat hinzugewählten Mitgliedern,wobei
insbesondere auf eine entsprechende Vertretung der gewerblichen
Berufspereine sowie solcher Bezirksvereine des
„Heimatdank“, die sich durch Tätigkeit und Opferwilligkeit vor den
übrigen auszeichnen, Bedacht zu nehmen ist?.
Die Kreisverbände werden aus den Bezirksvereinen in
jedem Regierungsbezirk gebildet, ihre Vorstände führen den Namen
Kreisrat und bestehen aus je zwei Vertretern der ange—
schlossenen Bezirksvereine sowie 15frei hinzugewählten Mit—
gliedern. Bei der Wahl der letzteren sollen in erster Linie Persön—
lichkeiten berücksichtigt werden die für die Kriegsteilnehmerfür—
sorge oder einzelne Zweige derselben wichtige Fachkenntnisse oder
Erfahrungen besitzen.
Die Betzirksvereine schließlich werden für jeden Amts—
hauptmannschaftsbezirk bzw. Stadt errichtet; Mitglied können so—
wohl natürliche als juristische Personen sowie Vereine, vor allem
auch die Städte selbst werden. An Mitgliedsb eitrag hat
die natürliche Person mindestens J Mk. die juristische Person oder
der Verein mindestens 10 Mk. jährlich zu entrichten. Der Vorstand
wird zur Hälfte von den Mitgliedern und zur andern Hälfte vom
Bezirksausschuß bzw. Stadtrat gewählt.
Württembergischer Landesausschuß für Kriegsinvalidenfürsorge.
Auszug aus den Richtlinien für die Kriegsinvalidenfürsorge durch die
Bezirkss und Ortsausschüsse. Art und Ziele der Fürsorgetätigkeit sind darin
in ähnlicher Weise wie in dem preußischen Erlaß dargestellt.
Leitender Träger der Kriegsinvalidenfürsorge in Württemberg
ist der am 20. März 1915 gebildete Fandesau'sp ch u ß, vertreten
durch einen aus mindestens zwölf Personen bestehenden Vorstand
unter dem Vorsitz des Staatsminifters des Innern und mit Gliede—
rung in einzelne Unterausschüsse oder Abteilungen — zurzeit:
Verwaltungsabteilung (allgemeine Angelegenheiten, Kassen-⸗, Rech⸗
nungs. und Unterstützungswesen), Abteilung für Berufsberatung,
Abteilung für Berufsbildung, Äbteilung fuür Stellenvermittlung
und Abteilung für Aufklärungs- und Werbetätigkeit.
In sämtlichen Oberamtsbezirken werden Bezirksaus—
ssch üssse gebildet, in der Regel in Angliederung an die bestehenden
Ausschüsse der Bezirkswohltätigkeitsvereine, die durch Heranziehung
von Vertretern der verschiedensten Berufskreise, wie Aerzte, Arbeit—
geber und Arbeitnehmer in Industrie und Landwirtschaft, am Sitz
eines Bezirkskommandos auch ein Vertreter des lehteren, erweiler
und verstärkt werden sollen. Auch die Bezirksausschüfse können für