Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Preußischer Erlaß.

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bereite, verständnisvolle Mitwirkung weiter Kreise, vor allem der
Kommunalverbände, gerechnet werden können. In den Provinzen,
in denen unter staatlicher Mitwirkung provinziell organisierte
Träger der Ansiedlung vorhanden sind, empfiehlt es sich, diese in
erster Linie heranzuziehen. Organisationen privaten Eharak—
ters, deren Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auf dem Ge—
biete der inneren Kolonisation nicht in langer, erfolgreicher Praxis
erprobt und anerkannt ist, werden nur mit Vorsicht zugelassen
werden können.
Wohnungsfürsorge.
Das Augenmerk der Fürsorgeausschüsse wollen wir endlich noch
auf die Notwendigkeit einer zeitweise einsetzenden Fürsorge für
die Familiender Invaliden lenken. In diesen Rahmen
fällt auch die Wohnungsfürsorge. Wie nach dem Kriege aller Vor—
aussicht nach allgemein ein großer Bedarf an kleineren Wohnungen
eintreten wird, so kann die Unterbringung der Invaliden mit kin-—
derreichen Familien Gegenstand berechtigter Sorge sein.
In dem Zusammenwirken von Fürsorgeausschüssen, Gemeinden und
gemeinnützigen Bauvereinen wird sich indes ohne zu große Schwie—
rigkeit eine Lösung dieser Aufgabe finden lassen, soweit ihr nur
rechtzeitig die nötige Aufmerksamkeit zugewandt wird.
Es wird sich empfehlen, eine planmäßige Auf—
klärungs- und Werbearbeit nach Maßgabe der
vorstehenden Anregungen überall in die Wege
zu leiten.

Die Organisation der Fürsorge in Bayern.
Aus dem Erlaß des bayrischen Staatsministeriums des Innern
vom 28. Februar 1915, dessen übriger Inhalt in bezug auf Art und Ziele
der Kriegsinvalidenfürsorge sich mit dem vorstehenden preußischen Erlaß
im allgemeinen deckt.
Für größere Städte, dann für geeignete sonstige Orte mit
Lazaretten beruft der Vorstand der Distriktsverwallungsbehörde
einen Ortsausschußfür Kriegsinvalidenfürsorge.
Dem Ortsausschuß obliegt es, die Fürsorge unmittelbar durch—
zuführen. Er wirbt geeignete freiwillige Helfer für die Berufs—
beratung und die Berufsausbildung, vereinbart mit den Chef—
ärzten der Lazarette die Einrichtung dieser Fürsorgetätigkeit uͤnd
sorgt im Benehmen mit den Stellennachweisen möglichst für die Er—
werbsbeschaffung. Je nach den Verhältnissen kann hierfür auch in
Betracht kommen, den Kriegsinvaliden geschäftlich duͤrch Vorschüsse,
Betriebsmittel u. dgl. zu fördern. In jedem Regierungsbezirk
leitet der Regierungspräsident die Geschäfte. Ihm steht
hierfür ein Kreissausschuß für Kriegsinvalidenfürsorge zur
Seite; er umfaßt die abgeordneten Vertreter der Heeresverwaltung,
je einen Abgeordneten der Landesversicherungsanstalt und des
Kreiskomitees des Bayerischen Landeshilfsvereins vom Roten
Kreuz, dann vom Regierungspräsidenten berufene Vertreter der
Krieger- und Veteranenvereine, der Aerzteschaft, der Krüppelfür—