Preußischer Erlaß.
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Für die Abhaltung von Lehrgängen eignen sich auch die Werkstättten
der Krüppelvereine. Es ist bekannt, daß die
Organisationen der Krüppelfürsorge in Deutschland sich eines be—
sonders verbreiteten und segensreichen Ausbaues erfreuen. Lehr—
kurse in Handwerksbetrieben und industriellen Be—
trieben sind zu empfehlen. Es wird zu prüfen sein, ob geeignete
Handwerksmeister durch Gewährung von Prä—
mien für die AUsbildung von Invaliden gewonnen
werden können. Auch die Versicherungsträger verfügen über Ein—
richtungen, die der Berufsausbildung nutzbar gemacht werden
können.
Die Arbeitsvermittlung.
Das letzte Glied der Maßnahmen bildet die Arbeitsvermittlung.
Für sie sind in erster Linie die Veranstaltungen nutzbar zu machen
und auszubauen, die schon bisher diesem Zweck dienten. Daneben
werden auch bei ihr die Beamten der gewerblichen Unterrichtsver—
waltung und die Gewerbeaufsichtsbeamten mitwirken können. Die
Arbeitsvermittlung erschöpft sich nicht in der Ueberweisung des
Invaliden in eine geeignete Arbeitsstelle, sondern erfordert in erster
Linie, daß die Vorbedingungen für eine dauernde, den allgemeinen
wie individuellen Anforderungen entsprechende Unterbrin—
gung geschaffen werden. Auch unter diesem Gesichtspunkte emp⸗
fiehlt sich die Festhaltung der Invaliden in ihrem alten Beruse.
Einer etwaigen besonderen Vorliebe für die Großstadt oder der Be—
vorzugung bequemer Stellungen darf kein Vorschub geleistet wer—
den. In diesem Zusammenhang ist besonders auf die Notwendig—
keit hinzuweisen, daß die Fürsorgetätigkeit nicht zu einer Ent⸗
völkerungdes platten Landes führen darf. Nicht nur,
daß nach Möglichkeit der landwirtschaftliche Beruf auch in Zukunft
von denen wieder ausgeübt wird, die ihm vor dem Kriege ob—
gelegen haben, es wird auch sehr wohl angängig sein, neue
Kräfteder Landwirtschaft zuzuführen, wenn es der
Berufsberatung und Arbeitsvermittlung gelingt, die Vorzüge des
Landlebens in individueller Anwendung auf die Fähigkeiten des
einzelnen in das richtige Licht zu rücken. Grundsätzlich ist jeden—
falls davon abzusehen, Kriegsinvaliden, die bisher in der Landwirtschaft
beschäftigt waren und weiter in ihr tätig sein können,
zu einem Berufswechsel zu veranlassen.
Anfang der Berufsvermittlung wird die Feststellung sein müssen,
in welchen Berufen es überhaupt Gelegenheit zur Unterbringung
beschränkt Erwerbsfähiger gibt. Die engste Anlehnung an die
öffentlichen Arbeitsnachweise sowie an die Arbeitsnachweise der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ist erforderlich. Wegen der
weiteren Ausgestaltung des Arbeitsnachweises nach dieser Rich—
uns schweben innerhalb der Arbeitsnachweisverbände Verhand—
ungen.
Es wird sich empfehlen, zwischen Fürsorgestellen und Lazaretten
die Frage zu regeln, inwieweit von diesen, etwa mit Hilfe der
Berufsberater, Zusammenstellungen über die Stellenbewerber den