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Anhang.
sichtige Werbetätigkeit in den Lazaretten zu entfalten,
um so über Ziele und Wege der Innenkolonisation Auf—
klärung zu verbreiten und die geeigneten Ansiedlungsbewerber zu
ermitteln.
Bei der Auswahl der Berufsberater werden im übrigen Han—
dels-⸗, Handwerks- und Landwirtschaftskammer mit Erfolg beteiligt
werden können. Zur weiteren Ausbildung für ihre Tätigkeit können
Vorträge, Besichtigungen und Erörterungen über die von ihnen
hei der Kriegsinvalidenfürsorge gemachten Erfahrungen sich als
nützlich erweisen.
Die Berufsausbildung.
Hand in Hand mit der gewerblichen Berufsberatung muß die
Beruͤfsausbildung gehen. Äuch sie wird vielfach zweckmäßig be—
reits einsetzen, wenn der Kriegsinvalide sich noch in der Lazarettbehandlung
befindet. Die Sanitätsämter sind bereits
angewiesen, dieser Frage ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden
und alle sich bietenden Gelegenheiten auszunützen, um die in den
Lazaretten befindlichen Verwundeten und Kranken zu einer ihren
Kräften und Fähigkeiten angepaßten nutzbringenden Betätigung
anzuhalten. In einer Reihe von Lazaretten sind bereits Ue bungs—
und' Lehrwerkstätten eingerichtet; vielfach werden für die
Verwundeten allgemein bildende Lehrkurse (gewerbliche und land—
wirtschaftliche Buͤchführung, kaufmännisches Rechnen, Bürgerkunde
usw.) und allgemein bildende Vorträge abgehalten. Links—
händiges Schreiben wird für alle rechthändig Verletzten ohne Un—
lerschied des Berufs geübt. Der Ausbau aller dieser Einrichtungen
im Einvernehmen mit der Heeresverwaltung ist nach Möglichkeit
anzustreben, zumal die erwähnten Kurse ein wichtiges Hilfsmittel
für die Berussberatung werden können, indem sie den Beraker über
die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des zu Beratenden unter—
richten. Auch können sie eine geeignete Vorstufe für alle Spezial—
fachausbildung bilden. Die Spezialausbildungskurse kommen in
erster Linie fuͤr solche Leute in Betracht, die aus dem Lazarett be—
reits entlassen sind. Da alle Bestrebungen dahin gehen, die Inva—
liden wieder ihren heimatlichen Verhältnissen zuzuführen, so sollte
die eigentliche Fachausbildung in der Heimat des
Invaliden Platz greifen.
Der Einrichtung dieser Fachausbildung widmet die staatliche
Handels- und Gewerbeverwaltung ihre besondere
Aufmerksamkeit. Wie bereits in dem Erlaß des Ministers für
Handel und Gewerbe vom 6. März d. J. ausgeführt ist, stehen die
gewerblichen Fachschulen, insbesondere die mit Lehrwerkstätten aus—
gestatteten, und die Gewerbeförderungsanstalten für diesen Zweck
zur Verfügung; ich behalte mir vor, nach dieser Richtung noch
Einzelvorschriften zu treffen, und verweise einstweilen die Für—
sorgeorganisationen auf ein Zusammenarbeiten mit den Beamten
der gewerblichen Unterrichtsverwaltung und mit den Gewerbe—
aufsichtsbeamten, denen ich eine entsprechende Fühlungnahme be—
reits durch den genannten Erlaß aufgetragen habe.