Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Preußischer Erlaß.

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änderten körperlichen Verhältnissen anzupassen, daß er sich davon
überzeugen läßt, daß es ein Krüppeltum im wirtschaftlich-sozialen
Sinne nicht gibt. Es gilt ferner, ihm tunlichst frühzeitig die Mög—
lichkeiten darzulegen, welche sich ungeachtet seiner körperlichen
Schädigung für die spätere AUsübung eines Berufs er—
öffnen. Auch für den Arzt wird diese Sachkenntnis unter Um—
38 für die weitere Behandlung von Wert sein können. Ander—
eits wird das Urteil des Arztes für alle Seiten der Berufs—
beratung eine wesentliche Grundlage bilden. Im übrigen ist es
notwendig, in erster Linie auf eine Beibehaltungdesalten
Berufes hinzuwirken. Nach den ärztlichen Erfahrungen der
neuesten Zeit ist bei Verwertung aller medizinischen und technischen
Errungenschaften nur in seltenen Fällen ein Berufswechsel nötig.
Die Bekämpfung der Neigung, die körperliche Schädigung zu
einer Begründung des Pfrute gechhele und des Wunsches, oißht
bequeme Stellen im öffentlichen Dienste zu erlangen, zu
benutzen, ist daher eine Hauptaufgabe des Berufsberaters. Kann
der alte Beruf nicht weiterbehallen werden, so ist auf die Wahl
eines verwandten Berufes hinzuwirken. Hierbei ist auf die
Lagedes Arbeitsmarktes Rücksicht zu nehmen und
nach Möglichkeit die Ueberfüllung einzelner Berufe zu verhindern.
Die Tätigkeit der Berufsberatung setzt bereits in den Lazaretten
ein. Um dies zu ermöglichen, sind die Sanitätsämter angewiesen,
dort, wo örtliche, provinzielle oder sonstige Bestrebungen für
Kriegsinvalidenfürsorge bestehen, mit diesen in geeigneter Weise
zusammenzuarbeiten. Auch kann es sich empfehlen, gemeinsame
Versammlungen von Militärärzten und Be—
rufsberatern abzuhalten. Hinsichtlich der bereits aus den
Lazaretten entlassenen und in den Iehweisen der Bezirkskomman—
dos als versorgungsberechtigt geführten Heeresangehörigen wird
die Tätigkeit der Berufsberater durch Vermittlung der stellver—
tretenden Generalkommandos sicherzustellen sein. In der Provinz
Westfalen ist bereits eine Anweisung an die Berufsberater erlassen.
Wichtig für deren Tätigkeit ist die Ausfüllung eines Fragebogens,
die über die zur Beurteilung der Berufsausübung wesentlichen
Verhältnisse Auskunft erteilt. Es wird empfohlen, diesen Frage—
bogen möglichst einfach zu gestalten. Als Berufsberater geeignet
sind Personen, die mit einer Kenntnis des praktischen
Lebens Verständnis für den Geistes- und Seelenzustand des
Kranken und für seine körperlichen Beschwernisse verbinden und
zu geeigneter Einwirkung befähigt sind. Es kommen insbesondere
in Betracht: Leiter und Lehrer an gewerblichen, kaufmännischen und
landwirtschaftlichen Fach- und Fortbildungsschulen, Gewerbe—
aufsichtsbeamte, Eigentümer und BVeamte industrieller Betriebe,
Handwerksmeister. Insoweit es sich um Invaliden handelt, deren
Ansiedlung auf dem Lande in Frage kommt, kann es sich empfehlen,
für diese als Berufsberater Beauftragte der staatlichen oder staat—
lich unterstützten 8 zuzulassen und durch
sie unter Verwendung volkstümlicher —— eine vor*