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Anhang.
tritt die finanzielle Mithilfe der Versicherungsträger.
Außerdem wird es möglich sein, freiwillige finanzielle Kräfte für
die gute Sache nutzbar zu machen. Bei der großen Opferfreudigkeit,
die auf allen Gebieten der Kriegswohlfahrtspflege hervorgetreten
ist, und dem besonderen Interesse, dem geraäde die Invalidenfürsorge
in den weitesten Kreisen begegnet, kann es nicht schwer fallen, so
erhebliche Mittel dafür zusammenzubringen, daß an der Finanz—
frage irgendwie notwendige Maßnahmen niemals scheitern können.
Welchen Umfang die Kosten annehmen werden, läßt sich im voraus
in keiner Weise bestimmen. Es fehlt an Erfahrungen, die erst ge—
sammelt werden müssen. Als finanziellen Grundstock werden wir
voraussichtlich schon in der nächsten Zeit in der Lage sein, einen
aus Reichssmitteln stammenden Betrag den einzelnen Pro—
vinzialorganisationen zu überweisen.
Zentralstelle im Ministerium.
Es wird von seiten der Zentralinstanz nicht beabsichtigt,
die Tätigkeit in den Provinzen in Einzelheiten zu beeinflussen. Üm
die gemeinschaftlichen Gesichtspunkte, die bei Bearbeitung der Für—
sorgesachen in die Erscheinung treten, an einem Punkte zusammen—
zufassen, und um gegebenenfalls über die an anderen Orten ge—
sammelten Erfahrungen sachdienliche Auskunft erteilen zu können,
ist die Bildung einer freien Kommission an zentraler Stelle
unter Einbeziehung von Mitgliedern unserer Mini—
stexien in Aussicht genommen. Wir stellen anheim, diese Kom—
mission unter der äußeren Adresse des Ministers des Innern in
geeigneten Fällen in Anspruch zu nehmen, auch behalten wir uns
bor, durch Entsendung von Kommissaren Fühlung mit den Für—
sorgeorganisationen zu halten. Wesentlich für deren Geschäftsgang
wird es ferner sein, daß sie miteinander — sowohl mit den preußi—
schen als mit den Organisationen der anderen Bundesstaaten —
unmittelbar in Verbindung treten. Eine gewisse Gleichmäßigkeit
des Vorgehens wird sich ohne weiteres ergeben. Die an einer Stelle
zemachten Erfahrungen werden auch anderorts verwendbar sein.
Sehr wichtig wird die Verbindung aber vor allem im Inter—
esse der Lückenlosigkeit der Fürsorge sein. Dort, wo, wie es
beispielsweise bei der Tätigkeit der Provinzialverbände als
solcher schon aus grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen der
Fall sein wird, die Hilfe in erster Linie den Ange—
hörigen der Provinz zugute kommen soll, wird ihre not—
wendige Ausdehnung auf Angehörige anderer Bezirke sich leichter
erreichen und begründen lassen, wenn zwischen den einzelnen Orga—
nisationen in dieser Richtung Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Ziele der Fürsorgetätigkeit.
Der sachliche Inhalt der Fürsorgetätigkeit ist in den letzten
Wochen in der Oeffentlichkeit, in Versammlungen sowie in der
Presse und Literatur so eingehend erörtert worden, daß es nicht
die Absicht dieses Erlasses sein kann, eine vollständige Uebersicht der
maßgebenden Gesichtspunkte zu geben. Indessen seien die Haupt—