Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Preußischer Erlaß.

41

in ihre Betriebe wieder einzustellen. In diesem Sinne zu wirken,
wird eine bedeutsame und segensreiche Aufgabe namentlich der
Vertreter der Arbeitgeber im Fürsorgeausschuß sein. Die Verktreter
der Arbeitnehmer werden anderseits das dem Ausschuß ge—
meinsame Ziel in wertvoller Weise dadurch fördern können, daß sie
in den Kreisen der Arbeiterschaft die Erkenntnis verbreiten helfen,
daß nach dem heutigen Stande der Wissenschaft die Kriegsinvaliden
in weitem Maße wieder zu voll erwerbsfähigen Arbeitsgenossen
hergestellt werden können und daß sich daher, von allen anderen
Erwägungen abgesehen, unter dem Gesichtspunkte der
Einwirkung auf die Lohnhöhe kein berechtigter Grund
gegen ihre weitere wirtschaftliche Beteiligung erheben läßt. Für
alle am Wirtschaftsleben unmittelbar Beteiligten, Arbeitgeber, An—
gestellte und Arbeiter, bietet sich in der Fürsorge für die Kriegs—
invaliden ein Boden gemeinschaftlicher Arbeit, auf dem sie sich im
Wirken für ein hohes moralisches und vaterländisches Ziel un—
geinflußt von sonst bestehenden Gegensätzen zusammenfinden
önnen.
Der örtliche Ausbau der Organisation wird am
weckmäßigsten nach brandenburgischem Muster in der Weise er—
eee daß die einzelnen Stadt- und Landkreise Unterausschüsse
einsetzen, die in ständiger Fühlung mit der Provinzialinstanz und
mit der von dieser für erforderlich erachteten Selbständigkeit oder
Abhängigkeit die lokale Fürsorgearbeit verrichten. Auch diese Un—
terausschüsse sind zweckmäßig mit Beiräten auszüstatten,
deren Zusammensetzung sich unter Anlehnung an die für den pro—
vinziellen Beirat maßgebenden Grundsätze nach den örtlichen Ver—
hältnissen zu richten hat. Die Einsetzung von Unterausschüssen in
ingenen kreisangehörigen Ortschaften ist dem Bedürfnis anzu—
passen.

Die Kostendeckung.
Für die Frage der Zosteiragune kommt in erster Linie der Ge—
sichtspunkt in Betracht, daß die Versorgung der Invaliden auch
über die Heilbehandlung und die Rentenversorgung hinaus als
Sache des Reiches angesprochen werden kann, und daß das
Reich auch grundsätzlich bereit ist, nach seinen Kräften mitzuwirken.
In welchem Maße dies der Fall sein kann, wird indes in nächster
Zeit noch nicht zu übersehen sein. Das Einsetzen der Hilfsaktion
kann bis zu dem Zeitpunkt der Entscheidung hierüber keinesfalls
hinausgeschoben werden. Darum ist es mit Dank zu begrüßen, daß
die Provinzialverbände mehrfach, wenn auch unter dem
Vorbehalt der Kostenerstattung, die vorläufige Kostenlast
auf sich genommen haben. Auch dort, wo die Provinzen
nicht als solche Träger der Fürsorge sind, werden sie sich bereit—
finden lassen, ihr ihre finanzielle Hilfe zur Verfügung zu stellen.
In Westfalen ist dies bereits geschehen. Nicht nur durch Ueber—
weisung von Barmitteln, sondern auch durch Naturalleistung mit
Hilfe ihrer Einrichtungen und Anstalten sind die Provinzen
zur Förderung der Fürsorge in der Lage. Neben diese Leistungen