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Anhang.
Neben die Behörden treten als notwendige Teilnehmer an der
Fürsorgearbeit die gesetzlichen Vertretungen von Handel, Industrie,
Handwerk und Landwirtschaft, die Organe der Arbeiter- und An—
gestelltenversicherung sowie der nicht gewerbsmäßigen Arbeitsver—
mittlung. Auch Vertreter der Aerzteschaft (Aerztekammer) sind
zur Mitarbeit berufen.
Auf die so gekennzeichneten Voraussetzungen einer wirksamen
Organisation ist in der Provinz Brandenburg Rücksicht
genommen, wo zur Unterstützung und Beratung des Landesdirektors
ein Beirat —— Landesbeirat für Kriegsbeschädigten—
fürsorge) berufen wird, dem nach Bedarf Vertreter aus den ge—
nannten Kreisen angehören sollen. In der Rheinprovinz
tritt dem Landeshauptmann ein entsprechend zusammengesetzter
Tätigkeitsgusschuß zur Seite. In Westfalen, wo abweichend
von den beiden vorgenannten Provinzen die Fürsorge zuf den
Provinzialverband als sWichen noch nicht übernommen ist, ruht die
Tätigkeit bei dem Ausschuß für die Kriegsbeschädigtenfürsorge in
der Provinz Westfalen, der bei ähnlicher Zusammensetzung unter
der Leitung des Landeshauptmanns steht.
Für die Frage, wie der zur Uebernahme der Arbeit auf diesem
GHebiet berufene Ausschuß zusammengesetzt sein soll, ist also der
Umstand, ob die Fürsorge eine ordnungsmäßig übernommene Auf—
gabe des Provinzialverbandes ist oder nicht, nicht von entscheiden—
der Bedeutung. Leitender Gesichtspunkt ist überall, daß alle araste
die sich in nachhaltiger Weise mit der Fürsorge befassen, sich ohne
Rücksicht auf Konfessionen oder Parteizugehörigkeit zu einer mög—
lichst wertvollen Arbeit in dem Ausschuß zusammenfinden und daß
Zersplitterungen vermieden werden. Im einzelnen ist noch folgen—
des zu bemerken:
Sehr wertvoll wird überall die Mitwirkung der Organe der
freiwilligen Krankenpflege, insbesondere des Roten Kreuzes sein.
Von hier aus wird zwar Fühlung mit den zentralen Organi—
sationen der freiwilligen Krankenpflege gehalten, es liegt indes im
Wesen der Dezentralisation, daß die zu listende Mitarbeit an der—⸗
jenigen Stelle einsetzt, auf welche dezentralisiert ist. Dementsprechend
wird die Mitarbeit der Zweigstellen dieser Organisationen zunächst
in den einzelnen Fürsorgebezirken sicherzustellen sein.
Auch insoweit, als noch eine Reihe weiterer Organisationen sich
mit der Invalidenfürsorge befaßt, muß es Aufgabe der Fürsorge—
ausschüsse sein, deren Zweigstellen zur Mitarbeit heranzuziehen.
Von hier aus wird stets darguf hingewiesen werden, daß die eigent—
liche Fürsorgearbeit in der Provinzialinstanz zu leisten ist.
Von besonderer Bedeutung erscheint die Zuziehung der Arbeit—
geber, Angestellten und Arbeiter. Die Arbeitgeber haben be—
reits, so z. B. durch den Beschluß der Vereinigung Deutscher Ar—
beitgeberverbände, betreffend die Fürsorge für verstümmelte Kriegsinvaliden,
sowie durch die kürzlich bekanntgegebenen Kriegsleitsätze
des Gesamtverbandes Deutscher Metallindustrieller, ihre Bereit—
willigkeit bekundet, die Kriegsinvaliden in weitgehendem Maße