Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

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Anhang.

Preußischer Ministerialerlaß zur Kriegsinvalidenfürsorge.
Veröffentlicht am 15. Juni 1915 in der Norddeutschen Allgemeinen
Zeitung. Anweisungen an die preußischen Regierungsbehörden,
den Zusammenhang zwischen den einzelnen Organisationen herzustellen,
die sich zum Zwecke der Uebernahme der Kriegsinvalidenfürsorge gebildet
haben, sowie für ein einheitliches Vorgehen in allen Landesteilen zu
forgen und die gewonnenen Erfahrungen an anderen Stellen nutzbar zu
machen.
Die Organisation der Fürsorge.
Im Interesse einer erfolgreichen Arbeit auf dem Gebiete der
Fürsorge für die Kriegsinvaliden erscheint in räumlich nicht zu
groß gewählten Bezirken eine dauernde Zusammenfafsunmg
 aller staatlichen und freien Kräfte erwünscht, die für die
Lösung der Aufgabe in Betracht kommen und sich zur Mitarbeit
zur Verfügung stellen. Als Bezirk empfiehlt sich die Provinz.
Den in den einzelnen Provinzen bisher entstandenen Organi—
sationen ist gemeinsam, daß sie unter dem führenden Einfluß der
ersten staatlichen und kommunalen Beamten stehen. Sowohl dort,
wo die Fürsorge für die Kriegsinvaliden auf den Provinzial—
verband als solchen übernommen ist, was außer in der Provinz
Brandenburg bisher in den Provinzen Westpreußen, Schleswig⸗
Holstein und der Rheinprovinz der Fall ist, als auch anderorts, wo
uͤch eine freiere Organisation gebildet hat, ist außerdem
entscheidender Wert darauf zu legen, daß auch andere Behörden,
Vereine, Verbände zur gemeinsamen Arbeit heran—
gezogen werden.

Unter den zur Mitwirkung berufenen Behörden seien hier vor
allem die Generalkommandos genannt, die durch Erlaß
des Kriegsministers vom 11. März d. J. ersucht worden sind, diese
Angelegenheit mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu
fördern. Die Generalkommandos werden dadurch, daß sie fort—
laufend über die getroffenen Maßnahmen und über ihre Erfolge
unterrichtet werden, in die Lage versetzt, die Chefärzte der Lazarette,
die Ersatztruppenteile und die Bezirkskommandos mit den not—
wendigen Weisungen für ihre Mitwirkung zu versehen. Wir legen
ferner Wert darauf, daß die Regierungspräsidenten sich
Wi der Tätigkeit der Fürsorgeausschüsse in dauernder Fühlung
alten.