Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Schlußbemerkungen.
Vertreter der Gemert chaften zugezogen sind, so muß dahin
gewirkt werden, daß das Versäumte naäch—
geholt wird. Und es versteht sich, daß die Arbeiter—
vertreter dort nicht als Statisten fungieren, sondern herzhaft
zugreifen. Sie müssen sich dabei vor Augen halten, daß die
leitenden Stellen im Reich und in einzelnen Bundesstaaten
eine ziemlich weitherzige Auffassung wiederholt zum Ausdruck
gebracht haben. Es gilt also zu verhindern, daß sich bei den
nachgeordneten Instanzen etwa eine engherzige Praxis ein—
nisten könnte.
Gewiß stellen sich der Tätigkeit der Gewerkschaften auf
diesem Gebiete mancherlei Schwierigkeiten entgegen.
Aber im Grunde genommen handelt es sich gar nicht um eine
neue Aufgabe für sie, sondern dieselbe liegt ganz in der Rich—
tung ihrer grundsätzlichen Ziele, nämlich die Lebenslage der
Arbeiterschaft zu heben und jede Hilfe zu leisten, die
zum Schutze der Arbeiterinteressen not—
wendig und förderlich ist.
Auf eine Verkennung der notwendigen Aufgaben der Ge—
werkschaften ist es zurückzuführen, wenn kürzlich der Landes—
vorstand der sozialdemokratischen Partei im Königreich
Sachsen einen Beschluß gefaßt und veröffentlicht hat, der sich
gegen die Mitwirkung an der Kriegsinvalidenfürsorge richtet.
Soweit die sächsische Sozialdemokratie als politische Partei
für sich diesen Standpunkt einnimmt, kann man sich wohl
damit einverstanden erklären, zumal auch die Unternehmer
und die sonstigen Interessenten sich nicht durch ihre politischen,
sondern durch die wirtschaftlichen Organisationen in der
Kriegsinvalidenfürsorge vertreten lassen. Aber der erwähnte
Beschluß des sächsischen Landesvorstandes will anscheinend
auch den Gewerkschaftsvertretern, die der Partei angehören,
die Teilnahme verbieten, denn er enthält den Satz: „Genossen,
die Aemter bekleiden, die sie der Organisation verdanken,
dürfen sich ohne Zustimmung der Partei uchals Privat—
leute nicht für derartige Einrichtungen
engagieren.“ Hiermit greift der Beschluß in durchaus
unzulässiger Weise in die Rechte der Gewerkschaften ein und
er ist deswegen auch von der Gewerkschaftspresse sofort ent—
schieden zurückgewiesen worden. Uebrigens sind die Gewerk—
schaften auch in Sachsen schon seit Monaten in der dortigen
Fürsorgeorganisation praktisch tätig, weil sie die Ueberzeugung
haben, daß es eine Versündigung an den ihnen
anvertrauten Arbeiterinteressen wäre,
wennsieandershandelnwollten.

37