devr Gewerkschaften.
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Reiches in überfüllten Versammlungen, an denen alle Kreise
der Bevölkerung sowie zahlreiche Behörden und auch Tau—
sende von verwundeten Kriegsteilnehmern selbst teilgenommen
haben, unter Verwendung von Lichtbildern für die obigen
Forderungen erfolgreich gewirkt hat.
Die Generalkommission der Gewerkschaften bemühte sich
inzwischen, bei der Reichsregierung die Wünsche der Gewerk.
schaften nach Möglichkeit durchzusetzen, insbesondere durch
Schaffung einer Reichszentrale den entsprechenden Einfluß
auf die gesamte Fürsorge für die Kriegsinvaliden auszuüben.
Da leider diese letzteren Bemühungen aus den bereits au—
geführten Gründen erfolglos blieben, so unterbreitete die
Generalkommission die Angelegenheit am 5. Juli 1915 einer
neuen Vorständekonferenz, die nunmehr auf An—
trag der Generalkommission den folgenden Beschluß faßte:
„Die Konferenz der Vertreter der Prdogdepprstande hält es
aus ethischen und volkswirtschaftlichen Grün—
demn für dringend erforderlich, daß den Kriegsbefchädigten, so⸗
weit dies irgend angängig ist, Arbeitsgelegenheit in Industrie,
Handel, Gewerbe und, Landwirtschaft sowie in den Reichs,
Staats- und Gemeindebetrieben geboten wird.
Sie bedauert, daß die Bemuͤhungen der Generalkommission
zwecks Errichtung einer Reichszentralstelle der Organisation zur
Fürsorge für die Kriegsbeschädigten bisher ohne Erfolg geblieben
in inolgedessen die erforderlichen Maßnahmen nicht einheit—
ich sind.
Sie for dert, um den Gewerkschaften die Mitarbeit in den
Fürsorgeorganisationen zu ermöglichen, daß in diesen Be—
stimmung getroffen wird, daß
1. zur Berufsbexatung der Kriegsbeschädigten Ver—⸗
kreter der Gewerkschaften herangezogen werden;
der Rentenbezug für die Unternehmer nicht ein Mittel
zum Lohndruck sein darf, d. h. daß die Kriegsbeschädigten
vollwertig nach ihrer Arbeitsleistung entlohnt werden;
die Tarifverkräge auch für die Kriegsbeschädigten
gelten und eine Aenderung oder Außerkraftseßung der
Tarife nur unter ausdrücklicher Zustimmung der in Be—
tracht kommenden Gewerkschaft erfolgen darf.
Die Konferenz hält es für dringend notwendig, daß paritätische
Kommissionen von Unternehmer, Angestellten—
und Arbeiterorganisationen auch über die Kriegsdauer hinaus
eingesetzt werden, durch die Streitigkeiten aus dem Ar—
beitsverhältnis der Kriegsbeschädigten zu entscheiden sind.“
Ferner erteilte diese Konferenz der Generalkommission die
Ermächtigung, zur Förderung der Kriegsbeschädigtenfürsorge
ihrerseits eine ZFentralstelle zusschaffen und nach
Bedarf einen Beamten für diese Tätigkeit anzustellen.