Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

der Fürsorge.

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übrigen die Schaffung der erforderlichen Organisation
ab und übertrug diese Aufgabe den Bundesregie—
rungen, mit dem Ersuchen, überall Vertreter der Arbeit—
geber und Arbeiter in die zu bildenden Ausschüsse auf—
zunehmen. Zwischen der Reichsregierung und den Bundes—
regierungen ist dann auch eine Uebereinstimmung darin er—
zielt worden, daß die Kriegsinvalidenfürsorge von den Bun—
desregierungen in die Wege geleitet werden soll. In Preußen
sind die Provinzen als Träger der Fürsorge gedacht, während
in den kleineren Bundesstaaten eine einheitliche Organisation
für das ganze Gebiet in Frage kommt.
Als eine glückliche Lösung kann diese Regelung nicht an—
gesehen werden, zumal es in Ermanglung einer Zentralstelle
an jeder Direktive für ein einheitliches und systematisches
Vorgehen in den einzelnen Landesteilen gefehlt hat. Durch
das Eingreifen der Generalkommission der Gewerkschaften und
die tätige Mitwirkung der Gewerkschaften wird es hoffentlich
gelingen, diesen Mangel wenigstens nachträglich noch einiger—
maßen auszugleichen. Wie aus dem im Anhang abgedruckten
Informationsmaterial ersichtlich ist, sind die Gewerk—
schaftsvertreter nach dieser Richtung bisher schon
nicht untätig geblieben. Nicht nur, daß sie überall an der
Organisation der Fürsorge praktisch mitarbeiten und deren
Ausbau zu vervollkommnen trachten, haben sie auch die An—
regung zu einer Arbeitsgemeinschaft mit den
Unternehmern gegeben, um in den einzelnen Berufen
durch ein unmittelbares Zusammenwirken von Arbeitgebern
w Arbeitern dem Fortkommen der Kriegsinvaliden nützlich
zu sein.
Ueber die Notwendigkeit, eine besondere Organisation für
die Kriegsinvalidenfürsorge zu schaffen, braucht jetzt nicht mehr
diskutiert zu werden, da die Frage in der Praxis bereits ent—
schieden ist. In allen preußischen Provinzen und auch in den
meisten übrigen Bundesstaaten sind die Organisationen be—
reits ins Leben getreten und haben mehr oder weniger ihre
Tätigkeit schon begonnen. Der Einfluß der Gewerkschaften
in diesen Organisationen kann natürlich nur ein beschränkter
sein, weil sie nur jeweils eine der zahlreichen Körperschaften
darstellen, die zur Mitarbeit in der Kriegsinvalidenfürsorge
berufen sind. Es mußte von vornherein als selbstverständlich
gelten, daß neben den Vertretern der Militär- und Zßivil—
behörden und den Unternehmer- und Arbeitervertretern auch
die Aerzte, Arbeitsnachweise, Landesversicherungsanstalten
usw. zur Bildung der Fürsorgeausschüsse herangezogen