Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

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Die Organisation

Fürsorge befaßten Stellen bei der Auswahl der zu Ausschüssen
u. dergl. heranzuziehenden Personen berechtigten Wünschen sozial
gerichteter Verbände entsprechen werden, muß mich aber in dieser
Beziehung auf Anregungen beschränken, weil es sich bei den in
Rede stehenden Bestrebungen nicht um gesetzlich geregelte Zu—
ständigkeiten und Betätigungen, sondern um freie Organisationen
handelt, und zwar auch dann, wenn Behörden oder Beamte die
Leitung übernehmen.
Von der Eingabe der Generalkommission und dem gegen—
wärtigen Bescheide habe ich allen Bundesregierungen
Kenntnis gegeben.

In Vertretung
(gez.) Delbrück.
Die Generalkommission hatte bei der Reichsregierung
ferner die Errichtung einer Zentralstelle für Kriegs—
beschädigtenfürsorge im Anschluß an das Reichsamt des
Innern in Vorschlag gebracht. Im März 1915 wurde der
Wunsch nach Errichtung einer Zentralstelle nochmals nach—
drücklichst von einem sozialdemokratischen Abgeordneten, der
zugleich Mitglied der Generalkommission ist, in der Budget—
kommission des Reichstags geltend gemacht. Die Reichsregie—
rung wollte ein Bedürfnis dafür nicht anerkennen. Im Mai
stimmte die Budgetkommission dann folgendem Antrage zu,
der durch Besschluß des Reichstages der Regierung
als Material überwiesen wurde:
Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:
Unverzüglich eine Zentralstelle für soziale Kriegsfür—
sorge einzurichten und die dadurch entstehenden Kosten in einem
Nachtragsetat anzufordern.
Bei der Organisation sind folgende Grundsätze anzuwenden:
1. Die Zentralstelle setzt sich zusammen
a) aus hauptamtlichen Mitgliedern, von welchen eines die Leitung
derselben hat,
b) aus Vertretern der in Betracht kommenden Reichsämter und
bundesstaatlichen Ministerien,
e) aus Mitgliedern des Reichstags, Vertretern der großen wirt—⸗
schaftlichen Organisationen der Unternehmer und
der Arbeiter und anderen auf sozialem Gebiete besonders
bewährten Männern und Frauen, deren Ernennung dem Herrn
Reichskanzler zusteht.
2. Die Zentralstelle hat die Aufgabe, die Berufsberatung,
Berufsvorbildung und Arbeitsvermittlung der Kriegsinvaliden,
der Kriegerwitwen und »waisen organisieren und zu leiten.
3. Sie hat sich zu diesem Zwecke tunlichst der bestehenden Or—
ganisationen im Reiche zu bedienen.
Die Reichsregierung hat sich leider bisher diesen Wünschen
gegenüber ablehnend verhalten. Sie lehnte auch im