Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Die Organisation der Fürsorge.

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dringen und Verbleiben in den Betrieben gefährdet, sicher aber
erheblich erschwert werden würde, wenn sie in einen Konflikt mit
den organisierten Arbeitern kommen würden. Um solche unlieb—
samen Vorkommnisse zu verhüten und unmöglich zu machen, ist
die Mitwirkung der Gewerkschaften bei diesem Teile
der sozialen Fürsorge für die Kriegsverletzden erforderlich.
Soweit wir unterrichtet sind, sollen unter Mitwirkung und
Leitung der Staatsorgane in allen Bezirken des Reiches Kommisssonengebildet
 werden, mit der Aufgabe, den Kriegs—
verletzten Beistand zu leisten und eventuell Arbeit zu beschaffen.
In einigen Bezirken, so in Westfalen, sind Vertreter der der
Generalkommission angeschlossenen gewerkschaftlichen Zentral—
verbände zu diesen Kommissionen zugezogen worden. In anderen
Bezirken dagegen nicht. Sollte die Anregung zur Bildung solcher
Kommissionen von der Reichsregierung ausgehen, dann dürfte
es wohl zweckmäßig sein, Vertreter der Unternehmerorganisa—
tionen und der Gewerkschaften hinzuzuziehen und einheit-—
lbiche Grundsätze für die Zusammensetzung und die Tätigkeit
der Bezirkskommissionen festzulegen und deren Durchführung zu
überwachen.
Wir bitten um gefällige Mitteilung, ob und eventuell inwie—
weit Eure Exzellenz bereit sind, unseren Wünschen entgegenzu—
kommen. Ergebenst
Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.
(gez.) G. Bauer.
Die Aufstellung einheitlicher Grundsätze für die Organi—
sation der Fürsorge und für die Tätigkeit der zu bildenden
Körperschaften wäre sicherlich von großem Nutzen gewesen.
Aber die Reichsregierung lehnte ein solches Eingreifen ab,
weil es sich „bei den in Rede stehenden Bestrebungen nicht um
gesetzlich geregelte Zuständigkeiten und Betätigungen, sondern
um freie Organisationen handle“. Die Antwort, die der Stell⸗
vertreter des Reichskanzlers auf die Eingabe der General—
kommission erteilte, lautete wie folgt:

Berlin, 25. April 1915.
An die Generalkommission der Gewerkschaften en Mande
erlin.
Die schwierige Aufgabe einer Wiedereinreihung der Kriegs—
invaliden in die werktätige Bevölkerung ist ohne die ver—
ständmisvolle Mitwirkung der Arbeitgeber—
und Arbeitnehmerkreisenicht zu lösen. Hierüber
bestand bei den bisherigen Beratungen über die soziale Kriegs—
invalidenfürsorge Einverständnis, auch habe ich in einem diesen
Gegenstand behandelnden Rundschreiben an die Bundesregie—
rungen bereits auf die Heranziehung von Vertretern dieser Kreise
bei der örtlichen Durchführung der geplanten Maßnahmen hin—
gewiesen. Ich nehme danach an, daß die mit der Einrichtung der