Sozialversicherung.
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tragen werden, wie auch die Fürsorge selbst eine Sache des
Reiches ist. Auf diesen Standpunkt hat sich auch eine am
2. August 1915 im Reichstagsgebäude abgehältene Konferenz
der Vertreter der Versicherten bei den
Landesversicherungsanstalten, die von der Gene—
ralkommission der Gewerkschaften in Gemeinschaft mit den
christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen und der
Polnischen Berufsvereinigung einberufen war, gestellt und
einstimmig die folgende Reso bution angenommen:
„J. Die Träger der deutschen Arbeiterversicherung sind an der
denkbar besten Heilung der verwundeten und erkrankten Kriegsteilnehmer
aufs lebhafteste interessiert. Ganz abgesehen von dem
allgemein menschlichen Wunsche, einem jeden durch den Krieg in
der Erwerbsfähigkeit Beschädigten die Erwerbsfähigkeit so voll—
ständig wie nur möglich wiedererlangen zu lassen, gebietet das
finanzielle Interesse der Versicherungsträger, jeden Versuch zu
unterstützen, der diesem Ziele näherkommt. Ist die Heilung der
Verwundeten oder Erkrankten auch Sache der Milikär—
verwaltung, und erstrebt sie solche auch mit allen Mitteln
der Wissenschaft und der, Technik, so wird diese Heilung doch
unter den gegebenen Umständen vielfach nicht so intensiv sein,
wie es zur Verhütung der Invalidität erforderlich ist. Hier ein—
zutreten, liegt nicht nur im Aufgabenkreis der Landesversiche⸗
rungsanstalten, sondern gebietet ihnen die Pflicht. Das gilt
namentlich auch von der Fürsorge für Kriegsteilnehmer, die
später an den Nachfolgen des Krieges, Herz-, Nerven-, Lungen—
leiden, Rheumatismus usw., erkranken. Auch die Bekämpfung
der Geschlechtskrankheiten darf im Hinblick auf die große Ge—
fahr, die hierdurch der gesamten Bevoͤlkerung erwächst, nicht aus
irgendwelchen rechtlichen Bedenken vernachlaͤssigt werden.
2. Ueber die Gewährung des Heilverfahrens im Einzelfall
hinaus wird man von der Vorschrift des 8 1274 der RVO. Ge—
brauch machen dürfen, um zugunsten allgemeiner, auf die Hebung
der Gesundheit der versicherungspflichtigen Bevölkerung gerich—
teten Bestrebungen Mittel der Landesversicherungsanstalten auf⸗
zuwenden. In den Rahmen dieser Aufgabe würde auch die
Unterstützung der Bestrebungen fallen, deren Ziel es ist, die
Kriegsbeschädigten nach Möglichkeit wieder in
den alten Lebenskreis zu bringen. Auch die Be—
strebungen zur Beschaffung von Arbeit und zut Unter—
stützung von Arbeitslosen, zur Vermeidung einer Ver—
schlechterung der gesundheitlichen Verhältnisse in den betroffenen
Schichten, wie sie besonders wieder nach dem Zurückströmen der
vom Militär Entlassenen notwendig werden, namentlich durch
Gewährung von Darlehen an Gemeinden, Korpora—
tionen und gemeinnützige Bauvereine, sind durchaus zu billigen.
3. Im Gegensatz zum Heilverfahren kann es sich bei den zu
2. bezeichneten, im einzelnen noch gar nicht zu übersehenden Auf—