Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

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Fürsorge des Reiches und der militärverwaltung.

Ehe der Kriegsinvalide mit der Gewährung einer Rente
abgefunden werden kann, muß natürlich fseine Verwundung
oder Krankheit geheilt sein, was oft viele Monate dauern
wird. Auch die Heilbehandlunng in den Lazaretten und
Krankenanstalten gehört selbstverständlich zu den Pflichten
des Staates, seine Aufgabe ist es, für die bestmögliche Wieder—
herstellung des Kriegsinvaliden zu sorgen. Diese Aufgabe
erfüllt die Militärverwaltung auch; jedenfalls braucht an den
Einrichtungen und Leistungen des deutschen Sanitätswesens
hier nicht kritistert zu werden. Ebenso verdient die wertvolle
Mithilfe der Organisation des Roten Kreuzes auf diesem Ge—
biete dankbare Anerkennung. Aber auch die Sorge um das
spätere Fortkommen des geheilten Kriegsinvaliden
darf nicht vergessen werden. Die private Wohltätigkeit
in allen Ehren, es kann und darf jedoch nicht sein, ihr etwa
das zukünftige Schicksal der Kriegsinvaliden anzuvertrauen.
Im Dezember 1914 hatte der Präsident des Reichsversiche—
rungsamts eine Konferenz einberufen, um eine Organisation
für die Kriegsinvalidenfürsorge im Sinne privater Wohl—
lätigkeit zu schaffen. Erfreulicherweise griff aber das Kriegs—
ministerium sofort ein und erklärte auch diese Für—
sorgetätigkeit als Reichssache, worauf zunächst
das Reichsamt des Innern die weiteren Vorarbeiten über—
nahm. Seitdem haben Regierung und Militärverwaltung
noch öfter mit großer Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, daß
die Sorge für die völlige Wiederherstellung der im Kriege
Verletzten oder Erkrankten selbstverständlich in erster Linie
Sache des Reiches, der Militärverwaltung ist. Diese
Fürsorge des Reiches beschränkt sich nicht nur auf die eigent⸗
liche Heilbehandlung in Lazaretten And, Krankenanstalten,
sondern die Heeresverwaltung hat auch mit einer großen An—
zahl deutscher Kurorte Abmachungen getroffen, um die Heil⸗
mittel unserer Bäder am weitesten Umfange zur Wieder—⸗
herstellung der Verwundeten und Kriegskranken ausnützen
zu können. Auch-für solche Kriegsteilnehmer, die bereits als