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Fig. 82. Zöglinge
beim Hoch- und Flachweben. Im Hintergrunde ein halbseitig
gelähmtes Mädchen an der Strickmaschine.
Die Zahl der Heime und Fürsorgestellen hat sich in den zwei Jahren
von 39 anf 50 vermehrt. Ja, wenn man die einzelnen demselben Besitzer
gehörigen Anstalten gesondert zählt, so verfügt Deutschland heute
über 56 Stellen, an denen Krüppelfürsorge getrieben wird oder ein Neubau
in nächster Zeit bevorsteht.
Evangelisch sind 26, katholisch 5, interkonfessionell 19 Stellen.
Die Zahl der Plätze ist von 8371 auf 4188 gestiegen; davon sind
2329 für männliche, 1859 für weibliche Pfleglinge vorgesehen. Das kleinste
Heim hat 6, das größte 500 Betten; im Durchschnitt entfallen auf eine Anstalt
100 Betten gegenüber 86 in 1908. Die evangelischen Heime verfügen
über 2819, die katholischen über 425, die interkonfessionellen über
944 Betten.
Im Bau sind die Heime in Fulda, Köln, Waldeck. In Nürnberg,
Stuttgart, München ist je eine Stelle nur mit ambulanter Behandlung
beschäftigt; die Krüppelschule in Waldenburg treibt nur ambulanten
Unterricht. N
Als Altersgrenze gilt meistens das 14.—16.—18. Lebensjahr; zwölfmal
wird das 20.—36. Lebensjahr oder „unbegrenzt“ angegeben. Alle Heime
nehmen Kinder jeden Bekenntnisses auf.