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Brandenburgische Krüppel-, Heil- und Erziehungsanstalt im Sommer 1911
eine Fürsorge- und Beratungsstelle unter Leitung eines Kuratoriums, dem
alle an der Frage beteiligten Kreise angehören: Orthopäden, Schulärzte,
beamtete Ärzte, Lehrer, Vertretungen der gemeinnützigen Vereine,
Behörden und Armenverwaltungen.
Es ist dringend zu wünschen, daß diese Form der Krüppelfürsorge
sich in noch viel höherem Maße entwickelt und ausbreitet, zumal die
erste Einrichtung sehr einfach zu bewerkstelligen ist, indem eine bereits
vorhandene Poliklinik ihre Tätigkeit auch auf dieses Gebiet ausdehnt
oder die Stadt oder der Kreis geeignete Räume kostenlos zur Verfügung
stellt und dergl. Ein für die Sache interessierter Kreisarzt,
Dr. Curtius, hat mit Hilfe des Landrats durch die Hebammen die Kinder
sich vorstellen lassen, sie ausgewählt und zur Behandlung in das Kreiskrankenhaus
gebracht. Die Hebammen waren diejenigen Mittelspersonen,
durch welche er weiterhin die Behandelten überwachen und die Angehörigen
beraten konnte. So lassen sich die Möglichkeiten je nach Ort und Verhältnissen
beliebig variieren, z. B. wenn eine schon vorhandene Klinik
sich zur Verfügung stellt; im anderen Falle können von den Angehörigen
mäßige Abgaben gefordert werden, die wenigstens einen Teil der Unkosten
decken. Auch wird es nicht schwierig sein, Zuschüsse von
gemeinnützigen Vereinen, einsichtigen Armenverwaltungen und Behörden
zu erlangen, von privater Wohltätigkeit ganz abgesehen.
Die Tätigkeit einer solchen Fürsorge- und Beratungsstelle, welche
allen in Betracht kommenden Instanzen und dem Publikum bekannt gemacht
werden muß, besteht darin, die Kinder zu untersuchen und sie je nach
der Art ihres Leidens einem Krüppelheim oder einer sonstigen Klinik
zuzuweisen oder sie in ambulante Behandlung zu nehmen. Häufig sind
die Kinder gar nicht verkrüppelt oder nur epileptisch oder idiotisch. Dann
ist die Auswahl einer dafür geeigneten Anstalt, geboten. Auch freiwillige
oder zwangsweise Fürsorgeerziehung kommt in Betracht, die
Entfernung aus unhygienischen Verhältnissen, aus Mißbrauch der Kinder
zu übermäßiger Arbeit, die Unterbringung in einem Hospiz an der See
oder im Gebirge zu längerem oder kürzerem Aufenthalt und dergl. mehr.
Daran schließt sich die Beratung der Eltern in bezug auf Auswahl
eines geeigneten Berufes, die Gewinnung von Meistern, welche
sich dazu verpflichten, Krüppel auszubilden, der Nachweis von Arbeitsgelegenheit
oder von Quellen, aus denen Unterstützungen, Beschaffung
von Werkzeug und Material und dergl. bezogen werden können. Voraussetzung
für eine ersprießliche Tätigkeit ist natürlich die Verbindung mit
andern gemeinnützigen KEinrichtungen, wie denn überhaupt die
innigere Fühlungnahme aller sozialen Sonderbestrebungen dringend zu