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zur selben Zeit wie sein gesunder Bruder die Gesellenprüfung besteht
und ebenso erwerbsfähig ist, wie jener, Keine andere Art der
Fürsorge für den Krüppel vermag das zu leisten. Wenn er als Kranker
zum Zweck der Operation in das beste Krankenhaus kommt, so vermag
ihm dies nicht den Schulunterricht zu geben; er verliert Jahre für seine
geistige Ausbildung. Kommt er nachher in die besten pädagogischen
Hände, so vermögen diese ihm nicht gleichzeitig die Vorschulung für sein
späteres Handwerk zu geben. Er kann, wenn man die einzelnen Bildungsformen
räumlich und zeitlich trennt, niemals zur selben Zeit die Gesellenprüfung
machen, wie wenn er im Krüppelheim weilt, in dem alles sich
Fig. 54. Aus der Schuhmacherei.
durchdringend enthalten ist, was zur Erreichung dieses Endzweckes als
unumgänglich notwendig erscheint.
An der Spitze jeder Werkstatt steht ein geprüfter Meister, der die
Lehrlinge bei der zuständigen Innung eintragen läßt; die Anstalt als Lehrherrin
schließt mit dem Lehrling den Lehrvertrag. Die Meister sind ausreichend
besoldet; jede andere Tätigkeit ist ihnen verboten. Da der
Lehrling nicht zu Botengängen, die nicht, zu seinem Handwerk gehören,
gebraucht wird, sondern jede Minute für seine Ausbildung verwerten kann,
da der Meister durch Geschäftsinteressen, Besuche von Kundschaft und
dergl., auch durch seine eigene Familie nicht abgelenkt und in Anspruch
genommen wird, und da er nicht auf Verdienst zu arbeiten braucht, sondern
festes Gehalt hat, so kann er seine volle Zeit und Kraft ausschließlich
auf die Unterweisung seiner Lehrlinge verwenden. So kommt es,