Full text : Leitfaden der Krüppelfürsorge

15 —

Wenn ein Kind als Sohn eines wohlhabenden Vaters mit angebornem
Fehlen eines ganzen Armes geboren ist, so ist es doch nicht Gegenstand
der öffentlichen Krüppelfürsorge, weil der Vater aus eigenem Vermögen den
Jungen zur höchstmöglichen Erwerbsfähigkeit bringen
wird. Leidet dagegen ein Kind an einem an sich
mäßigen Gebrechen z. B. einer Rückgratsverkrümmung
 mittleren Grades, ist aber zugleich Vollwaise
oder unehelich und schwachsinnig oder taubstumm
oder blind und arm zugleich, so bedarf dieses
Kind unserer Hilfe, weil es ohne diese körperlich,
moralisch und wirtschaftlich verkommen würde.
Die Zählung im Jahre 1906 hatte folgende
wesentlichen Ergebnisse:
Im Deutschen Reiche (ohne Bayern, Baden,
Hessen) betrug die Gesamtzahl der Krüppel
davon befanden sich im vorschulpflichtigen
Alter. . 0...
im schulpflichtigen Alter. ... . ..
Nach ärztl. Urteil waren von ihnen der Behandlung
 od. Erzieh- -
ung in einem Krüppelheim
 bedürftig , 42249
davon befanden sich im
vorschulpflichtigen
Alter. . . . . 9045
im schulpflichtigen
Alter. . . . .38204
Es haben selbst Aufnahme
 in ein Heim
gewünscht . . .
davon befanden sich im
vorschulpflichtigen
Alter. . ...
im schulpflichtigen
Alter. .. . . 7081
Die Zahl der Betten in
den deutschen Krüppelheimen
 (ohne
Bayern, Baden,
Hessen) betrug aber
(1908) nur. . .

Fig. 13. Knabe mit Beugestellung im Kniegelenk
nach Gelenktuberkulose. Geheilt durch unblutige
Streckung und redressierende Beinschiene.