Full text : Leitfaden der Krüppelfürsorge

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„Ein heimbedürftiger Krüppel ist
ein (infolge eines angeborenen oder erworbenen
 Nerven- oder Knochen- und
Gelenkleidens) in dem Gebrauch seines
Rumpfes oder seiner Gliedmaßen behinderter
 Kranker, bei welchem die
Wechselwirkung zwischen dem Grad
seines Gebrechens (einschließlich sonstiger
 Krankheiten und Fehler) und
der Lebenshaltung seiner Umgebung
eine so ungünstige ist, daß die ihm
verbliebenen geistigen und körperlichen
 Kräfte zur höchstmöglichen wirtschaftlichen
 Selbständigkeit nur in
einer Anstalt entwickelt werden können,
welche über die eigens für diesen Zweck
notwendige Vielheit ärztlicher und
pädagogischer KEinwirkungen gleichzeitig
 verfügt.“

Fig. 10. Drehung (Pro- und
Supination) des Fußes um seine
Längsachse.

Die gesamte öffentliche Krüppelfürsorge
 Deutschlands befaßt sich nur
mit den Krüppeln der armen Bevölkerung.
 Auch in der Reichsstatistik
 sind Krüppel wohlhabender Eltern
gar nicht vorhanden.
Die obige Begriffsbestimmung betont
 zunächst, daß der Krüppel ein
Kranker ist, daß also der Arzt in
der Fürsorge wesentlich mitzusprechen
hat. Des weiteren teilt sie die Krüppelfürsorge
 in zwei große Gruppen ein,
nämlich in solche, welche der Fürsorge
 in einer besonderen Anstalt —
einem sogenannten Krüppelheim —
bedürfen, dessen Erläuterung in der
obigen Begriffsbestimmung zugleich
enthalten ist, und in solche, welche
auch ohne Heimpflege „entkrüppelt“
werden können: „Heimbedürftige“
und „Nichtheimbedürftige“.

a Fig. 11. b
Schweres doppelseitiges X-Bein mit Plattund
 Klumpfuß,
Geheilt durch Knochen-Durchmeißelung,
Redression d, Füsse, Schienen-Hülsen-Apparat.