Full text : Rechenschafts-Bericht über die Berlin-Brandenburgische Krüppel-Heil- und Erziehungsanstalt, Berlin, 4.1910/12 (4.1910/12)

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Aufnahme - Bedingungen.

Aufgenommen werden Kinder beiderlei Geschlechts im Alter bis
zu 16 Jahren gegen Zahlung eines täglichen Pilegegeldes von M. 3,— wofür neben
Bekleidung, Verpflegung und Unterricht die gesamte Behandlung gewährt wird, Orthopädische
 Apparate und dergl. müssen besonders bezahlt werden. Für Zöglinge, deren
Krankheitsprozeß abgelaufen ist, oder die der Anstalt nur zur Erziehung und Ausbildung
überwiesen wurden, besteht ein Pflegesatz von M. 600,— jährlich. Für das Pflegegeld
 erhalten diese Zöglinge Wohnung, vollständige Bekleidung, Verpflegung, Unterricht
und Ausbildung in einer geeigneten Werkstatt, daneben orthopädisches Turnen und
Medicomechanik.
Die Aufnahme geschieht in der Regel auf Grund der ausgefüllten Fragebogen,
deren Formulare die Direktion kostenlos versendet, und nach voraufgegangener Untersuchung.

Bei Aufnahme in die Anstalt ist einzureichen:
a) die Geburtsurkunde.
b) der Taufschein.
c) Bescheinigung der Impfung und Wiederimpfung.
d) Schulentlassungszeugnis.
e) eine Erklärung über die Zahlung des Pflegegeldes.
Jeder Pflegling ist sauber gewaschen, in reinlicher Leibwäsche und Kleidung:
einzuliefern; er hat sich der Hausordnung zu fügen.
Außerdem nimmt die Anstalt auch private Pfleglinge auf. Diese zahlen
M. 4,— täglich und besonders ärztliche Behandlung, Benutzung des Operationssaales, Verbände,
 Röntgenaufnahmen, orthopädische Apparate und Stiefel,

Eine frische Sendung.