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3 7.
Die Anmeldung der Schwestern geschieht durch persönliche Vorstellung oder
schriftlich bei der Direktion.
Es gelten. folgende Aufnahme-Bedingungen:
Alter: nicht oder nur ausnahmsweise unter 18 und nicht über 25 Jahre.
Gesundheitszeugnis.
Nachweis einer der II. Klasse einer höheren Mädchenschule entsprechenlen
Bildung.
?zinreichung eines von der Bewerberin selbst verfaßten und geschriebenen
_ebenslaufes.
Geburts- und Impfschein.
3mpfehlung bekannter Persönlichkeiten oder Zeugnis der Ortsbehörde.
3ei Minderiährigen Einwilligung der Eltern oder des Vormundes,
Photographie der Bewerberin.
Beim Antritt Feststellung des Gesundheitszustandes durch den Direktor.
L
8 8.
Die Lernschwester verpflichtet sich bei ihrem Eintritt zunächst auf ein Jahr und
hinterlegt eine Kaution von 100 Mk., die nach Ablauf des Jahres oder, falls die Schwester
vorher entlassen werden muß oder aus Krankheitsgründen ausscheidet, zurückgezahlt
wird.
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Der Eintritt der Lernschwestern erfolgt zum April oder Oktober, weil mit
J@iesem Termin je ein Halbjahrkursus beginnt. Die Lernschwestern erhalten eine so Vvollständige
theoretische und praktische Ausbildung, daß sie unter der Aufsicht eines Arztes
mstande sind, die Pflege, Erziehung, bis zu einem gewissen Grade auch die Ausbildung
aines gebrechlichen Kindes verantwortlich zu übernehmen. Der Unterricht erstreckt
sich auf:
Lehre vom gesunden und kranken Menschen.
<inder- und Krankenpflege.
Massage, Orthopädie, Turnen und medicomechanische Uebungen,
Zlektrisation. ;
3rundzüge der theoretischen und praktischen Pädagogik mit besonderer
Berücksichtigung der Krüppelfürsorge.
5. Anleitung in der Zubereitung der Krankenkost.
Nach Ablauf des Lerniahres wird eine Prüfung abgehalten, über deren Ausfall
ain Zeugnis ausgestellt wird.